Dach gedämmt heißt Geld gespart!
Wärmedämmung ist die Sanierungsmaßnahme mit dem größten Energieeinsparpotenzial.
Über Dach, Fassade und Keller eines unzureichend oder nicht gedämmten Hauses gehen bis zu 70 % der Energie verloren. Die Dachflächen haben hieran den größten Anteil – über ein unzureichend gedämmtes Dach entweicht bis zu 30 % der Wärme aus dem
Inneren des Gebäudes nach außen. Das bedeutet, dass ein Drittel der aufgewendeten Energie zur Beheizung der Räumlichkeiten verlorengeht. Demnach ist ein Drittel der Heizkostenabrechnung umsonst bezahlt!
Die optimale Dachdämmung bietet daher das größte Potenzial zur Energieeinsparung.
Die Zimmerei Falkenberg verarbeitet in diesem Bereich ausschließlich Qualitätsprodukte von namenhaften Herstellern, welche einzeln oder im System verarbeitet werden können. Das Dämmpaket wird nach einer U-Wert Berechnung dem einzelnen Haus individuell angepasst.
Die Dachsanierung nach aktuellen energetischen Standards
Gerade Dächer von älteren Häusern sind oft schlecht gedämmt – im schlechtesten Fall sind sie sogar ganz ohne Dämmung. Die Sanierung solcher Dächer ist vielschichtig – ist doch kein Dach wie das andere. Je nach Zustand der Dachaufdeckung und/oder geplanter Sanierungsmaßnahme im Inneren des Dachgeschosses kann die Dämmmaßnahme von außen (bei Neueindeckung) oder als Ausbaumaßnahme von innen erfolgen. In beiden Fällen sind die gesetzlichen Vorgaben des GEG (Gebäudeenergiegesetz) einzuhalten, welches am 01.11.2020 in Kraft getreten ist
Die richtige Dachdämmung im Neubau
Neue Häuser müssen mit Dämmsystemen gebaut werden, die den aktuellen energetischen Standards entsprechen, denn Energieeffizienz und Wohnkomfort sind heute die wichtigsten Anforderungen an ein Wohnhaus.
Mit Inkrafttreten des GEG am 01.11.2020 sind Neubauten nur noch als Niedrigstenergiegebäude herzustellen, dieses ist von § 10 bis § 45 des GEG festgelegt. Bestehende Gebäude haben andere aber auch verschärfte Anforderungen, diese sind vom § 46 bis § 56 des GEG niedergeschrieben.
Sommerlicher- und winterlicher Wärmeschutz
Für ein optimales Wohnklima unter dem Dach.
Dächer sind starken klimatischen Unterschieden ausgesetzt: Sonne, Wind, Regen, Hagel, Schnee.
Für ein angenehmes und gesundes Raumklima ist die richtige Dachdämmung unerlässlich.
Schutz vor Kälte im Winter!
Eine mangelhafte oder gar nicht vorhandene Dämmung im Dachgeschoß kann zu ungemütlichen Tagen in der kalten Jahreszeit führen. Eine Zwischensparrendämmung in Verbindung mit einer Dampfbremse ist unerlässlich, um ein behagliches Raumklima herzustellen.
Schutz vor Hitze im Sommer!
Die richtige Wärmedämmung sorgt dafür, dass sich die Dachräume bei hohen Aussentemperaturen nicht aufheizen. Durch eine homogene Dämmschicht von außen, die durch eine Holzweichfaserplatte hergestellt werden kann, wirkt man dem sommerlichen Wärmeschutz entgegen. Die Plattenstärke fängt bei 3,5 cm an und ist bis 20 cm lieferbar.
Diese Platte absorbiert die Wärme der Sonneneinstrahlung über einen längeren Zeitraum und kühlt dann in der Nacht wieder aus.
Dämmen als Beitrag zum gesunden Wohnen
Auf der Oberfläche einer ungedämmten Außenhaut kühlt die Luft schnell ab und die relative Luftfeuchtigkeit steigt an – und damit das Risiko der Schimmelpilzbildung!
Der fachgerechte luftdichte Einbau der Dämmstoffebene minimiert die Gefahr deutlich und leistet so einen enormen Beitrag zum gesunden Wohnen und zum Schutz der Bausubstanz.
Erstklassiger Brandschutz im Dach - Sicherheit für den Ernstfall
Wenn ein Feuer ausbricht, ist die Dachkonstruktion besonders anfällig. Deshalb wird an den Dämmstoff, neben vielen anderen Anforderungen, ein hohes Leistungsniveau in Sachen Brandschutz gestellt. Der hohe Schmelzpunkt der Steinwolle-Dämmstoffe von über 1000° C bietet bestmögliche Sicherheit im Brandfall.
Bester Schallschutz - Ruhe und Erholung, auch in den Dachräumen.
Fluglärm, Fahrzeuge, Züge oder Baustellenlärm: Ist ein Ausschließen dieser Störfaktoren nicht möglich, ist der Wohnkomfort sehr beeinträchtigt. Mit der richtigen Dämmung bleibt der Lärm draußen.
Das GEG muss erfüllt werden
Die richtige Wärmedämmung für Ihr Bauvorhaben ist gesetzlich geregelt. Das GEG gibt die zu erreichenden U-Werte der Dämmung bei Sanierung oder Modernisierung und Neubau vor. Das Gebäudeeneriegesetz (GEG) ersetzte am 1. November 2020 die bisherige EnEV, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzt (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG).
Der maximal zulässige Primärenergiebedarf des zu errichtenden Gebäudes beträgt 75 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Dieser wird ermittelt, indem der Primärenergiebedarf für das zu errichtende Gebäude unter Anwendung der in Anlage 1 (vorgegebene Bauteile/Systeme) beschriebenen Referenzausführungen berechnet wird. So ergibt sich ein Gebäudespezifischer Grenzwert, der die Geometrie, Größe (Gebäudenutzfläche) und Ausrichtung des zu errichtenden Gebäudes berücksichtigt
Die Referenzausführung in Anlage 1 beschreibt die Qualität der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes (Gebäudehülle) sowie der Heizungs-, Warmwasser- und Lüftungsanlage, sowie der Sonnenschutzvorrichtung des Referenzgebäudes. Das zu errichtende Gebäude kann von der Referenzausführung abweichen, muss jedoch insgesamt den Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes um mindestens 25 % unterschreiten. Das Gebäude muss also insgesamt deutlich besser als das Referenzgebäude ausgeführt werden. Das Referenzgebäude ist zudem nicht gekühlt. Soll das zu errichtende Gebäude gekühlt werden, muss der benötigte Kühlenergiebedarf in anderen Bereichen zusätzlich eingespart werden.
Bauteilverfahren
Beim Bauteilverfahren darf das geänderte Bauteil den festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) nicht überschreiten. Das GEG hat die U-Werte für Einzelnachweise aus der EnEv weitestgehend übernommen. Der U-Wert für die Dachschräge beträgt immer noch 0,24 W/(m²K) und für Dachflächenfenster 1,4 W/(m²K). Bei einer Förderung durch die BAFA (früher KFW) liegen viel strengere U-Werte zugrunde, für Dachschrägen 0,14 W/(m²K) und für Dachflächenfenster 1,0 W/(m²K).
Ein Energieausweis ist Pflicht
Das schreibt das GEG vor.
Seit der EnEV 2009 ist ein Energieausweis für alle Gebäude Pflicht. Er gibt Aufschluss über den Energieverbrauch eines Gebäudes und soll helfen, die anfallenden Kosten für Wärme und Energie abzuschätzen. Der Energiebedarf wird rechnerisch unter Normbedingung ermittelt. Essenziell ist dabei die Untersuchung der energetischen Strukturen sämtlicher Gebäudebauteile wie Außenwände, Decken und Fenster. Der bedarfsgestützte Energieausweis für Wohngebäude kann für jedes Haus ausgestellt werden.
Verbrauchsausweise dürfen nur noch ausgestellt werden bei Häusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist, wenn sie die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Dabei erfolgt die Ermittlung des zu erwartenden Energieverbrauchs auf Basis der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.
Ziele des Energieausweises:
Und so funktioniert der Energieausweis:
Bei Verkauf, Neuvermietung,
Verpachtung oder Leasing eines
Gebäudes muss dem Interessenten
auf Verlangen ein Energieausweis
zugänglich gemacht werden.
Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude.
Die hohen Energiepreise machen eine energetische Gebäudeoptimierung immer lohnenswerter.