Dämmung und Energie

Ein Energieausweis ist Pflicht

Das schreibt das GEG vor.
Seit der EnEV 2009 ist ein Energieausweis für alle Gebäude Pflicht. Er gibt Aufschluss über den Energieverbrauch eines Gebäudes und soll helfen, die anfallenden Kosten für Wärme und Energie abzuschätzen. Der Energiebedarf wird rechnerisch unter Normbedingung ermittelt. Essenziell ist dabei die Untersuchung der energetischen Strukturen sämtlicher Gebäudebauteile wie Außenwände, Decken und Fenster. Der bedarfsgestützte Energieausweis für Wohngebäude kann für jedes Haus ausgestellt werden.
Verbrauchsausweise dürfen nur noch ausgestellt werden bei Häusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist, wenn sie die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Dabei erfolgt die Ermittlung des zu erwartenden Energieverbrauchs auf Basis der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre.

Ziele des Energieausweises:

  • Energiebedarf von Häusern und Wohnungen „sichtbar“ machen
  • Vergleichbarkeit und Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen
  • Energieeinsparpotenziale aufzeigen
  • Impulse für Investitionen in die energetische Sanierung des Gebäudes geben

Und so funktioniert der Energieausweis:


Bei Verkauf, Neuvermietung,
Verpachtung oder Leasing eines
Gebäudes muss dem Interessenten
auf Verlangen ein Energieausweis
zugänglich gemacht werden.
Ausgenommen hiervon sind unter Denkmalschutz stehende Gebäude.

 

Die hohen Energiepreise machen eine energetische Gebäudeoptimierung immer lohnenswerter.